Als alleinerziehender Vater hat man es nicht leicht. Auch finanziell ist es eine Herausforderung. In diesem Beitrag möchte ich euch aus eigener Erfahrung berichten und aufzeigen, welche Unterstützung es in Deutschland neben dem allbekannten Kindergeld noch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern gibt.
Der Kinderzuschlag die kaum bekannte Hilfe
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe für Familien, die genug verdienen, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, aber trotzdem Unterstützung brauchen. Dazu zählen auch Alleinerziehende wie ich, die mindestens 600 Euro brutto verdienen müssen. Wie hoch der Kinderzuschlag genau ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das monatliche Familieneinkommen.
Nur per Zufall zum Kinderzuschlag
Ich bin selbst erste Ende 2023 per Zufall auf den Kinderzuschlag aufmerksam geworden, als ich den Folgeantrag für Wohngeld stellte. Das Wohngeld wurde für 2024 zwar nicht verlängert, da ich hierfür zu viel verdiene, aber die Mitarbeiterin machte mich damals auf den mir unbekannten Kinderzuschlag aufmerksam. Dieser lag 2023 bei bis zu 250 Euro pro Monat und Kind. Seit 2024 gibt es bis zu 292 Euro erhöht je Kind und Monat.
In Folge des dankbaren Hinweises habe ich dann Ende 2023 einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Dieser wurde Anfang 2024 rückwirkten, ab dem Tag der Antragstellung genehmigt. Der Zuschuss des Kinderzuschlages kann eine entscheidende Hilfe sein, um monatliche Defizite im Familienbudget auszugleichen. Zudem berechtigen ein bewilligter Kinderzuschlag ebenso wie ein Wohngeldbescheid zur Teilnahme Programm „Bildung & Teilhabe“, hierzu später mehr.
Weitere staatliche Unterstützungen für Familien in Deutschland:
- Das „Kindergeld“ ist die wohl älteste und bekannteste stattliche Leistung für Familien mit Kindern in Deutschland. Seit Januar 2023 erhält jedes Kind 250 Euro pro Monat, egal wie hoch das Familieneinkommen ist.
- Das „Elterngeld“ hilft Eltern, die nach der Geburt eines Kindes weniger arbeiten, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. Es gleicht das reduzierte Einkommen durch staatliche Aufstockungen aus.
- Der „Unterhaltsvorschuss“ ist für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, eine wichtige stattliche Unterstützung.
- Das „Bildung & Teilhabe“ Programm ist die jüngste stattliche Leistung und wurde 2011 von der Bundesregierung eingeführt. Es finanziert Schulbedarf, Mittagessen in Bildungseinrichtungen und unterstützt die Teilnahme an Kultur- und Freizeitaktivitäten von Kindern.
Fazit
Als alleinerziehender Vater und #HauptstadtPapa ist es mein Anliegen, meinen Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen. Die vorgestellten staatlichen Hilfen bieten nicht nur Alleinerziehenden, sondern auch Familien mit Kindern eine wichtige Unterstützung, um die finanziellen Herausforderungen des Alltages zu bewältigen.
Es lohnt sich für jede Familie, sich über diese Möglichkeiten zu informieren und die verfügbaren Ressourcen zu nutzen. Leider sind die Informationen zu diesen Leistungen seitens der Länder und der Bundesregierung zu diesen möglichen Leistungen für Familien bisher alles andere als optimal.
Doch dieses soll sich ja nun mit der geplanten Kindergrundsicherung in naher Zukunft ändern, wenn diese wirklich kommt. Ich wünsche allen meinen Lesern bis dahin einen schönen Frühling mit reichlich Spielplatz-Wetter!
Eurer
HauptstadtPapa