Familienministerin Lisa Paus. (Quelle: Wikipedia)

Im neuen Jahr steigt der Kinderzuschlag für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Neben dem Kindergeld können sie bis zu 292 Euro pro Monat erhalten. Familienministerin Lisa Paus hat dies aufgrund der hohen Inflation bekannt gegeben. Familien mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem kommenden Jahr einen höheren Höchstbetrag von bis zu 542 Euro im Monat für jedes Kind.

Dieser Betrag setzt sich aus dem Kindergeld und der staatlichen Leistung zusammen. Die Anpassung gilt für Familien mit geringem Einkommen und wird zusätzlich zum Wohngeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag richtet sich nach den individuellen Lebensumständen. Familien, die bereits Kinderzuschlag erhalten, müssen nichts weiter tun, um mehr Geld zu bekommen. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Ab 2025 soll der Kinderzuschlag Teil der Kindergrundsicherung werden.

Die Kindergrundsicherung (hierzu später mehr im Blog) fasst Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Unterstützung aus dem Bürgergeld für Kinder zusammen. Familien sollen die Kindergrundsicherung digital beantragen können. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Einführung ist für den 1. Januar 2025 geplant.

Die Bundesagentur für Arbeit sieht einen möglichen Start aufgrund finanzieller, technischer und organisatorischer Gründe frühestens Anfang Juli 2025. Auch die Bundesländer lehnen Teile der Reform ab, da sie befürchten, dass es zu Doppelstrukturen in der Verwaltung kommen könnte. Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung bedarf der Zustimmung der Länderkammer.

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