Als alleinerziehender Vater und #HauptstadtPapa begrüße ich das heutige Urteil (1 BvR 2017/21) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Thema Vaterschafts-Anfechtung als einen Schritt hin zu einer gerechteren Familienrechts-Praxis. Auch wenn ich nicht selbst betroffen bin, fühle ich mit Tobias (dem Kläger aus Sachsen-Anhalt) und allen anderen Vätern, die durch die bisherige Rechtsprechung diskriminiert wurden.

Die alte Frist von zwei Jahren für die Anfechtung der Vaterschaft war oft zu restriktiv. Sie ließ nicht genug Raum, um die komplexen emotionalen und rechtlichen Fragen, die bei einer Vaterschaftsanfechtung entstehen, angemessen zu adressieren. Das heutige Urteil erkennt an, dass Väter und ihre Kinder das Recht auf eine faire Chance haben, ihre Beziehung zu klären und zu legitimieren.

Das ist ein Fortschritt, der nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende persönliche Auswirkungen hat, indem er den Betroffenen mehr Zeit und Flexibilität für die Regelung ihrer Familienangelegenheiten einräumt. Auf diese Weise trägt das Sorgerecht zu einer gerechteren Gesellschaft bei, in der die Rechte aller Familienmitglieder, einschließlich alleinerziehender Väter, geachtet und geschützt werden.

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